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   OLG Bremen, 21.08.2015 - 1 Ws 54/15 (2 Ws 43/15)   

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OLG Bremen, 21.08.2015 - 1 Ws 54/15 (2 Ws 43/15) (https://dejure.org/2015,80899)
OLG Bremen, Entscheidung vom 21.08.2015 - 1 Ws 54/15 (2 Ws 43/15) (https://dejure.org/2015,80899)
OLG Bremen, Entscheidung vom 21. August 2015 - 1 Ws 54/15 (2 Ws 43/15) (https://dejure.org/2015,80899)
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Wird zitiert von ...

  • OLG Bremen, 29.03.2019 - 1 Ws 35/19

    Zum Eintreten der Führungsaufsicht von Gesetzes wegen nach § 68f Abs. 1 StGB bei

    Die Führungsaufsicht soll erst dann beginnen, wenn sie sich auch effektiv durchführen lässt, was in der Regel erst der Fall ist, wenn der Proband in die Freiheit entlassen worden ist (so Hanseatisches OLG in Bremen, Beschluss vom 21.08.2015 - 1 Ws 54/15; Beschluss vom 03.12.2018 - 1 Ws 111/18; siehe auch KG Berlin, Beschluss vom 31.08.2005 - 5 Ws 389/05, juris Rn. 6, NStZ 2006, 580 m.w.N.).

    Die Einhaltung dieser Frist ist allerdings keine zwingende Verfahrensvorschrift, sondern lediglich eine Ordnungsvorschrift (so Hanseatisches OLG in Bremen, Beschluss vom 17.07.2009 - Ws 66/09, juris Rn. 9, StV 2010, 581; Beschluss vom 21.08.2015 - 1 Ws 54/15; Beschluss vom 03.12.2018 - 1 Ws 111/18; siehe auch KG Berlin, a.a.O., juris Rn. 10 m.w.N.; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 05.04.1984 - 1 Ws 341/84, BeckRS 9998, 33506, NStZ 1984, 428).

    Das Absehen von der Maßregel gemäß § 68f Abs. 2 StGB hat infolgedessen Ausnahmecharakter und setzt die durch konkrete Fakten begründete Erwartung voraus, dass der Verurteilte auch ohne die Führungsaufsicht keine Straftaten mehr begehen wird, wobei hier strengere Anforderungen an die Annahme einer günstigen Prognose anzusetzen sind als im Rahmen der Beurteilung nach § 57 Abs. 1 Nr. 2 StGB (ständige Rechtsprechung des Senats, vgl. Hanseatisches OLG in Bremen, Beschluss vom 17.07.2009 - Ws 66/09, juris Rn. 11, StV 2010, 581; Beschluss vom 21.08.2015 - 1 Ws 54/15; Beschluss vom 03.12.2018 - 1 Ws 111/18; siehe auch OLG Bamberg, Beschluss vom 18.05.2018 - 1 Ws 183/18, juris Rn. 8, OLGSt StGB § 68f Nr. 22; KG Berlin, Beschluss vom 04.09.2012 - 2 Ws 351-352/12, juris Rn. 13; OLG Hamm, Beschluss vom 18.07.2017 - 4 Ws 305/16, juris Rn. 27, NStZ-RR 2017, 392 (Ls.), Fischer, 66. Aufl., § 68f StGB Rn. 9; LK-Schneider, 12. Aufl., § 68f StGB Rn. 20).

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